Zum Werk
Hans Kelsens Werk ist vielfältig, wird weltweit rezipiert und hat bis heute nichts an Aktualität verloren. Das Herzstück seines wissenschaftlichen Schaffens ist die Reine Rechtslehre, die man als theoretischen Unterbau für eine exakte Rechtswissenschaft verstehen kann, die sich von politischen, religiösen und sonstigen Einflüssen löst. Neben der Rechtstheorie hat sich Kelsen auch mit der Rechtsphilosophie beschäftigt, unter anderem mit der ewigen Frage: Was ist Gerechtigkeit? Von immenser Bedeutung ist schließlich seine Demokratietheorie, die nach wie vor Standardcharakter hat. Zudem hat sich Kelsen dogmatisch mit dem Völkerrecht und dem österreichischen Verfassungsrecht beschäftigt. Darüber hinaus hat sich Kelsen der Rechts- und Religionssoziologie gewidmet.
Gerade mit Blick auf das österreichische Verfassungsrecht zeigt sich auch Kelsens Tiefenwirkung als Rechtspraktiker: In der damaligen Staatskanzlei war er maßgeblich an der Ausarbeitung des Bundes-Verfassungsgesetzes von 1920 beteiligt und ist damit Mitgestalter der im Wesentlichen bis heute unverändert geltenden österreichischen Bundesverfassung. Kelsen selbst war dabei besonders stolz auf das Modell der zentralen Verfassungsgerichtsbarkeit. Noch heute wird das international als "Kelsen Court" bezeichnet. Kelsen war auch aktiv als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes von 1919 bis 1930. Dazu kam seine Jahrzehnte währende Lehrtätigkeit und auch sein Engagement in der österreichischen Volksbildung.
Kelsens Werk umfasst insgesamt rund 400 Schriften, die vom kurzen Zeitungsartikel bis zu Abhandlungen mit mehreren hundert Seiten reichen und zum Teil in über 25 Sprachen übersetzt wurden. Ein vollständiges Verzeichnis aller Werke findet sich in der Datenbank des Hans Kelsen-Instituts wie auch alle Werke samt Übersetzungen in der Bibliothek des Instituts verfügbar sind. Hier lassen sich nur einige Titel hervorheben, die als wichtigste Arbeiten gelten können.