Auszug aus dem Stiftbrief

Dem Institut ist durch den Stiftbrief die Aufgabe gestellt, die Reine Rechtslehre und ihren wissenschaftlichen Widerhall im In- und Ausland zu dokumentieren, darüber zu informieren und die weitere Durchdringung, Fortführung und Entwicklung der Reinen Rechtslehre zu fördern. Das Institut dokumentiert weiters nicht nur sämtliche Werke Kelsens, sondern auch jene Merkls, Verdross' und anderer zum Kreis von Kelsen gehörenden Personen. Außerdem führt das Institut eine umfangreiche Auswahl an Sekundärliteratur insbesondere zur Reinen Rechtslehre, aber auch weit darüber hinaus. All diese Literatur wird in der institutseigenen Bibliothek gesammelt und fortwährend ergänzt.

Der Stiftbrief bestimmt die Einrichtung von fünf Organen: des Präsidenten, des Kuratoriums, des Vorstandes, der Geschäftsführer und der Rechnungsprüfer. Der Präsident ist der Bundeskanzler; er führt insbesondere den Vorsitz im Kuratorium. Das Kuratorium besteht aus dem Präsidenten und insgesamt zwölf weiteren Mitgliedern; davon werden sechs Mitglieder von der Bundesregierung, sowie je ein Mitglied von jeder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fakultät und von jeder nicht in Fakultäten gegliederten österreichischen Universität, an der das Studium der Rechtswissenschaft nicht bloß als Nebenfach gepflegt wird, für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Ein Herausgeber einer Gesamtausgabe der Werke Hans Kelsens nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Zum Mitglied des Kuratoriums können nur Personen bestellt werden, die der Schule der Reinen Rechtslehre nahestehen oder überhaupt um die Förderung des Stiftungszwecks bemüht sind.

Dem Kuratorium obliegt insbesondere die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Der Vorstand besteht aus zwei Geschäftsführern; zu dieser Funktion dürfen nur Wissenschafter*innen bestellt werden, deren bisheriges Wirken eine die Institutszwecke bestmöglich fördernde Tätigkeit erwarten lässt; sie dürfen dem Kuratorium nicht angehören. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die das Kuratorium aus seiner Mitte wählt. Weiters kann das Kuratorium den Herausgeber einer Gesamtausgabe dre Werke Hans Kelsens zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellen. Der Aufsichtsrat bestellt zwei Rechnungsprüfer, diese dürfen keinem anderen Organ des Instituts angehören.

Die Tätigkeit der Mitglieder der Organe des Instituts ist ehrenamtlich.